Kostenübernahme:


Zum größten Teil übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Hebammenbetreuung.
Folgende Hebammenleistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen:

* Beratungen
* Schwangeren – Vorsorgeuntersuchungen
* Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beckenendlage oder vorzeitige Wehen
* Geburtshilfe
* Wochenbettbetreuung
* Stillberatung
* Rückbildungsgymnastik

Bei Privat versicherten Frauen kommt es auf die abgeschlossene Vertragsleistung an.
In der Regel werden aber auch hier alle Leistungen erstattet.

Wurden Sie vergessen?

Ich bemühe mich alle Anfragen zu berücksichtigen und zügig zu beantworten.
Sollten Sie von mir mal keine Antwort erhalten, rufen Sie am besten noch einmal an, und bringen sich in Erinnerung.
Auch uns passiert es leider mal, dass ich etwas vergesse.
Auch ich bin nur ein Menschen…